Mitgliedsantrag 1.PCS

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Hiermit akzeptiere ich die Mitgliedsbedingungen, die Satzung, die Beitragsordnung sowie die Datenschutzerklärung des 1.PCS e.V.

Einzugsermächtigung

Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich im Januar durch Bankeinzug erhoben. Das Einverständnis zum Bankeinzug hast du beim Vereinsbeitritt erteilt, außer du widersprichst ausdrücklich der erteilten Einzugsermächtigung.
Eine Mitgliedschaft, ohne Möglichkeit der Abbuchung, muss im Einzelfall durch den Vorstand genehmigt werden, denn dann muss durch den Kassier eine Rechnung erstellt werden.

Sollte der Beitragseinzug über Lastschrift nicht möglich sein oder warum auch immer nicht funktionieren, z.B. geänderte Bankverbindung, so verlangt der Verein hierfür eine Pauschale von 5€ von dir. Siehe hierzu unsere Beitragsordnung.

Versicherungen

Für den Fall, dass trotz aller Vorsicht einmal ein Unfall geschieht, hat der 1.PCS verschiedene Haftpflichtversicherungen über unseren Dachverband, den DHV, abgeschlossen.
Welche Haftpflichtversicherungen dies sind und wie hoch die Deckungssummen sind könnt ihr dem jeweils aktuellen DHVmagazin, unserer Verbandszeitschrift, zumeist auf den letzten Seiten abgedruckt, entnehmen.
Sowohl der Versicherungsumfang wie auch die Deckungssummen können sich von Zeit zu Zeit ändern. Auf der Homepage des DHV (www.dhv.de) findet ihr alle aktuellen Informationen hierzu.
Zusätzlich zu dem gesamten Versicherungspaket, das durch die Mitgliedschaft des 1.PCS im DHV abgeschlossen wird, hat der 1.PCS derzeit (2023) eine Schleppwinden-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1Mio. €, die auch die Person im geschleppten Luftfahrzeug einschließt, abgeschlossen.

Der 1.PCS hat keine Unfallversicherung für seine Mitglieder abgeschlossen.

Deshalb informiert Euch und prüft, ob die abgeschlossenen Versicherungen mit den jeweiligen Deckungssummen für Euch persönlich ausreichend sind. Falls nicht, so kann Jeder im Rahmen seiner privaten Vorsorge, weitere Versicherungen, z.B. eine Unfallversicherung, abschließen. Unser Dachverband, der DHV, bietet seinen Mitgliedern in Zusammenarbeit mit
der HDI Global SE (vormals Gerling) verschiedene Gruppenversicherungsverträge an. Was an möglichen Zusatzversicherungen angeboten wird könnt ihr ebenfalls über die Homepage des DHV ersehen (https://www.dhv.de/service/versicherung/).

Die vom DHV angebotene „Haftpflichtversicherung für Gleitschirm und Hängegleiter“, bzw. deren „plus-Version“, ist für Luftsportgeräteführer eine Pflichtversicherung, die jeder Pilot selbst abschließen und nachweisen muss.

Informationen zur Mitgliedschaft

Mitgliedschaft beim 1.PCS - Zeitpunkt:

Die Mitgliedschaften im 1.PCS sind, unabhängig vom Eintrittstermin, nur zum Quartalsbeginn möglich.
Anmeldungen können jedoch zu jedem Zeitpunkt erfolgen.

Stichtag ist rückwirkend der jeweils vorangegangene Quartalsbeginn d.h. 01.01., 01.04., 01.07. oder 01.10. eines Jahres.
Beispiel: Bei Anmeldung zum 23.05. eines Jahres erfolgt die Beitragsberechnung ab dem 01. April, das heißt für drei Quartale.

Die DHV-Mitgliedschaft über den 1.PCS:

Nachdem deine Anmeldung beim 1.PCS verarbeitet wurde bist du als Vollmitglied auch Mitglied im DHV. Sowohl vom 1.PCS als auch vom DHV erhälst du hierzu eine Bestätigung.

Hier findest du alle Infos zu deiner DHV- Mitgliedschaft.
Dein DHV-Beitrag wird künftig vom 1.PCS an den DHV überwiesen.

DHV-Mitgliedschaft Wechsel zum 1.PCS:

Wer vorher schon im DHV-Mitglied war und beim 1.PCS Mitglied werden möchte, den melden wir beim DHV automatisch um.
Der DHV erstattet dann dir den im Voraus geleisteten Beitrag anteilig, für die ab Anmeldung über uns bezahlten Quartale des laufenden Jahres, zurück. Der 1.PCS bucht dann bei dir den anteiligen Beitrag ab, sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt (siehe auch Einzugsermächtigung).
Die Ummeldung von anderen Vereinen übernimmt der 1.PCS nicht. D. h. wer vorher schon in einem anderen Verein Mitglied war und nun den DHV-Beitrag als 1.PCS-Mitglied über uns leisten möchte, sollte dies auch seinem alten Verein kommunizieren.